Was kostet meine Mayr-Behandlung?
Die ärztlichen Leistungen werden im Gegensatz zu anderen Häusern nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Dies hat den Vorteil, als Privatpatient die Liquidation einreichen und sie als Kassenpatient steuermindernd geltend machen zu können. Zudem gilt das Gebührenniveau des Jahres 1996. Neue naturheilkundliche Leistungen werden erstellt nach GOÄ in Verbindung mit dem Mannheimer-Hufeland-Verzeichnis. Dies ist eine Liste, in der die Mannheimer Versicherung vor Jahren mit der Hufelandgesellschaft die abrechenbaren "Besonderen Therapierichtungen" neben den klassischen biologischen Heilverfahren zusammenstellte (Hufelandvereichnis). Die einzelnen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Punkt Gebührentableau bzw. finden Sie unter Beispielkosten.
Da die gültige GOÄ in den Grundfesten bereits rund 30 Jahre alt ist, finden sich viele zwischenzeitlich bewährte Behandlungsmöglichkeiten nicht in dem Vertragswerk. Es ist daher üblich geworden, sogenannte "Analogziffern" zu verwenden. Bei Analogziffern, die Leistungen in Äquivalenz zu bestehenden Gebührenordnungspositionen bewerten, weichen die Steigerungsfaktoren unter Umständen vom Üblichen ab. Häufig setzen sich diese Leistungen aus verschiedenen Positionen der GOÄ zusammen.
- Privatpatienten mit Krankheitskostenvollversicherung einschl. der Naturheilverfahren nach dem vollständigen Hufelandverzeichnis ohne Selbstbehalt machen sich keine Gedanken hinsichtlich der Rückerstattung durch ihre Krankenversicherung.
- Privatpatienten mit Selbstbehalt erhalten ebenfalls volle Kostenerstattung unter Berücksichtigung des jährlichen Eigenanteils.
- Privatpatienten ohne Krankheitskostenvollversicherung erhalten einen Teil der Leistungen je nach dem Versicherungsumfang von ihrer Krankenversicherung erstattet.
- Kassenpatienten mit Zusatzversicherung erhalten ebenfalls einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet.
Diese Zusatzversicherungen decken teils das gesamte Spektrum der klassischen wie modernen Naturheilverfahren zu erstaunlich günstigen Beiträgen ab. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Interesse u. a. unter H1, H2 oder H3. - Kassenpatienten ohne Zusatzversicherung gelten als reine Selbstzahler wie im normalen Urlaub.
Wichtig: Gäste zu B bis E erhalten vor Behandlungsbeginn auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Nur für diese Gäste sind die Beispielkosten relevant.



