Allgemeine Geschäftsbedingungen

F.X. Mayr Gesundheitszentrum Ostseebad Baabe auf Rügen („Gesundheitszentrum“)

1 Geltungsbereich

a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gesundheitszentrums (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesundheitszentrums in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
c. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner

a. Vertragspartner sind das Gesundheitszentrum und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gesundheitszentrum in Form einer schriftlichen Reservierungsbestätigung zustande. Dies erfolgt in der Regel per E-Mail.
b. Die im Hause des Gesundheitszentrums integrierte Arztpraxis arbeitet unabhängig und auf eigene Rechnung. Über ärztliche Leistungen kommt zwischen dem Kunden und dem Gesundheitszentrum kein Vertrag zustande. Für die Richtigkeit der Angaben zu Leistungen und Preise der Arztpraxis z.B. auf der Website des Gesundheitszentrums wird keine Gewährleistung übernommen. Die Mayr-Ärzte in der Praxis rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a. Das Gesundheitszentrum ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
b. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gesundheitszentrums zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Gesundheitszentrum beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Gesundheitszentrum verauslagt werden. Für Zimmer- und Servicepauschale gelten ausschließlich die in der Reservierungsbestätigung angegebenen Preise.
c. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
d. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
e. Das Gesundheitszentrum ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von zurzeit 150 Euro pro Woche des reservierten Aufenthalts zu verlangen. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung ist die Vorauszahlung zur Zahlung fällig.
f. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Gesundheitszentrum berechtigt, auch nach Vertragsschluss, bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung im Sinne von Ziffer 3e oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
g. Das Gesundheitszentrum ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung im Sinne von Ziffer 3e für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 3e und/oder 3f geleistet wurde.
h. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gesundheitszentrums aufrechnen oder verrechnen.
i. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gesundheitszentrums („No Show“)

a. Bis 91 Tage vor Anreise ist eine Stornierung durch den Kunden möglich, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gesundheitszentrums auszulösen. Die Vorauszahlung wird in diesem Fall zurückgezahlt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn diese Frist verstrichen ist.
b. Ab dem 90. Tag vor Anreise ist das Rücktrittsrecht erloschen. Sofern auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht, behält das Gesundheitszentrum den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Gesundheitszentrum hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Gesundheitszentrum den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
i. bei Stornierung 31 bis 90 Tage vor Anreise die Vorauszahlung laut Ziffer 3e,
ii. bei Stornierung 15 bis 30 Tage vor Anreise 50% des mit der Reservierungsbestätigung vereinbarten Pauschalpreises,
iii. bei Stornierung einen Tag bis 14 Tage vor Anreise 80% des vereinbarten Pauschalpreises und
iv. bei Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise 90% des vereinbarten Pauschalpreises
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
c. Bei vorzeitiger Abreise oder wenn der Aufenthalt aus Gründen, die das Gesundheitszentrum nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden muss, behält das Gesundheitszentrum den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Regelungen nach Ziffer 4b gelten sinngemäß.
d. Die vorstehenden Ziffern 4b und 4c gelten ausdrücklich auch bei einem krankheitsbedingten Rücktritt oder Abbruch oder falls ein Rücktritt oder Abbruch aufgrund von behördlichen Auflagen wie Isolations- oder Quarantänebestimmungen notwendig wird. Für solche Fälle empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiseversicherung.

5 Rücktritt des Gesundheitszentrums

a. Da der Kunde innerhalb der Frist nach Ziffer 4a kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Gesundheitszentrum in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gesundheitszentrums mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gesundheitszentrums mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
b. Wird eine gemäß Ziffer 3e und/oder 3f vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gesundheitszentrum gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gesundheitszentrum ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Ferner ist das Gesundheitszentrum berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
i. höhere Gewalt oder andere vom Gesundheitszentrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
ii. Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit, der Aufenthaltszweck oder das Bestehen von Vorerkrankungen nach Anlage „Kontraindikationen“ sein, die eine Fastentherapie aus medizinischer Sicht ausschließen;
iii. das Gesundheitszentrum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gesundheitszentrums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gesundheitszentrums zuzurechnen ist;
iv. der Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
v. ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1b oder unten genannte Ziffer 8 vorliegt.
d. Der berechtigte Rücktritt des Gesundheitszentrums begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5b oder 5c ein Schadensersatzanspruch des Gesundheitszentrums gegen den Kunden bestehen, so kann das Gesundheitszentrum diesen pauschalieren. Die Ziffer 4b gilt in diesem Fall entsprechend.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
b. Reservierte Zimmer stehen dem Kunden ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
c. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gesundheitszentrum spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gesundheitszentrum aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Gesundheitszentrum kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 Haftung des Gesundheitszentrums

a. Das Gesundheitszentrum haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gesundheitszentrums beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gesundheitszentrums beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Gesundheitszentrums steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gesundheitszentrums auftreten, wird das Gesundheitszentrum bei Kenntnis oder auf unverzügliche Reklamation des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Reklamationen, die dem Gesundheitszentrum nicht unverzüglich zur Kenntnis gebracht wurden, werde nachträglich nicht berücksichtigt.
b. Für eingebrachte Sachen haftet das Gesundheitszentrum dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gesundheitszentrum empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Gesundheitszentrum.
c. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Gesundheitszentrums, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gesundheitszentrum nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7a, Sätze 1 bis 4.

8 Haftung des Kunden, Rauchverbot und Verbot von Haustieren

a. Die Einrichtung des Gesundheitszentrums und der Zimmer sind pfleglich zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden. Sind Beschädigungen entstanden, so sind diese umgehend dem Gesundheitszentrum mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben gegenüber dem Gesundheitszentrum wahrheitsgemäß zu machen. Für Schäden, die aufgrund von Falschangaben entstehen, haftet der Kunde. Falls Beschädigungen nach Abreise festgestellt werden, die über das normale Maß einer Inanspruchnahme hinausgehen, werden Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung dem Kunden in Rechnung gestellt.
b. Das Rauchen ist im gesamten Haus sowie ausnahmslos in allen Zimmern und auf den Balkonen untersagt. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot und bei Rauchgeruch in den Zimmern wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 500 Euro in Rechnung gestellt.
c. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht möglich. Aus hygienischen Gründen und aufgrund des Schutzes von Allergikern sind Haustiere im gesamten Haus verboten.

9 Schlussbestimmungen

a. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
b. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsrechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stralsund. Das Gesundheitszentrum kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
c. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
d. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Gesundheitszentrum darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Gesundheitszentrum nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Anlage Kontraindikationen zur Mayr-Therapie

Die allermeisten Vorerkrankungen stehen einer Behandlung nach F.X. Mayr nicht entgegen. Bei einigen Krankheiten ist eine Fastentherapie jedoch ungeeignet. Es drohen ernste Verschlimmerungen oder die Auslösung eines akuten Erkrankungsschubes.

Bei Bestehen einer dieser Erkrankungen kann keine Mayr-Therapie durchgeführt werden:

  • Schizophrenie
  • Manie
  • Epilepsie
  • Multiple Sklerose
  • Anorexia nervosa

Kunden, bei denen bekanntermaßen eine dieser Erkrankungen besteht, werden gebeten, von der Buchung einer Fastentherapie nach F.X. Mayr im Gesundheitszentrum in ihrem und unserem Interesse abzusehen.

Bei Bestehen einer dieser Krankheiten bitten wir vor Buchung um Rücksprache mit dem Mayr-Arzt:

  • Autoimmun-Rheumatismus (chronische Polyarthritis)
  • Krebsleiden
  • Depression

Der Mayr-Arzt wird im Einzelfall entscheiden, ob die Durchführung der Fastentherapie nach F.X. Mayr möglich ist.

Ihr Aufenthalt im F.X. Mayr Gesundheitszentrum Baabe

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